Alles Wissenswerte zur Sacheinlagegründung

Eine Sacheinlagegründung (auch qualifizierte Gründung genannt) bietet sich an, wenn Du vielleicht nicht über das nötige finanzielle Startkapital für die Firmengründung Deiner GmbH oder AG verfügst. Bei der Unternehmensgründung einer GmbH müssen nämlich mindestens CHF 20'000.- als Stammkapital aufgebracht werden. Bei einer AG sind dies CHF 100'00 für das Aktienkapital, davon müssen jedoch mindestens CHF 50'000.- einbezahlt werden. Nähere Informationen zur Finanzierung einer GmbH oder AG findest Du in unseren Blogartikeln “Vor- und Nachteile einer AG” oder “Vor- & Nachteile einer GmbH”.

Bei einer Sacheinlagegründung können nämlich an Stelle von Bargeld Wertgegenstände, sogenannte Sachwerte, zur Finanzierung des Startkapitals einer AG oder GmbH beigezogen werden. Dies können beispielsweise Autos oder Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Software, Immobilien, Grundstücke oder anderes sein.

Oder bist Du bereits als Einzelfirma tätig und hast kostspielige Gegenstände wie Maschinen, Werkzeug oder Fahrzeuge für Dein Unternehmen gekauft? Diese kannst Du bei der Umwandlung Deiner Einzelfirma in eine GmbH oder AG als Sacheinlage hinterlegen. Ebenso hast Du auch die Möglichkeit, Deine Einzelfirma - sofern sie im Handelsregister eingetragen ist - mit Bilanz zu übertragen. Du musst somit weniger Stamm- respektive Aktienkapital zur Finanzierung hinterlegen. Wie das genau geht, findest Du in unserem Blogartikel.

Bist Du unsicher bezüglich Deines Sachwertes oder möchtest mehr Informationen zu einer Sacheinlagegründung erhalten? Wir stehen Dir gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur verfügung.

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Voraussetzungen für eine Sacheinlagegründung (Qualifizierte Gründung)

Damit Du die Gründung Deiner GmbH oder AG mittels Sacheinlage realisieren kannst, benötigst Du wie bei einer Gründung mit Bareinlage, ein Gründungskapital - dies besteht jedoch aus dem Wert der Sache (Sachwert) oder des Gegenstandes. Die Summe des Sachwertes muss jedoch ebenfalls den mindestens CHF 20'000.- für eine GmbH oder mindestens CHF 50'000.- (Liberierung von 50%) für eine AG entsprechen.

Dass bedeutet, dass Du bei der Gründung einer Sacheinlagegründung die Möglichkeit hast, das Kapital durch Einlage eines Sachwertes z.B. Gegenstandes, zu leisten. Welche Gegenstände hierzu in Frage kommen, haben wir Dir weiter unten aufgelistet und beschrieben. Die Bareinlagegründung und die Sacheinlagegründung sind kombinierbar, was ein Vorteil ist um den Mindestbetrag des Gründungskapitals zu erreichen. Die Kombination der zwei Gründungsarten Bareinlage- und Sacheinlagegründung verlangt, dass Du einerseits dem Unternehmen Sachen zur Einlage überträgst und andererseits für den Restbetrag ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnest. Auf dieses Kapitaleinzahlungskonto musst Du den Fehlbetrag überweisen um anschliessend eine Bankbestätigung zu erhalten und die Gründung mit Sacheinlage starten zu können.

Doch wie kannst Du bei der Sacheinlagegründung den Wert Deiner Sacheinlage bestimmen oder wie erhältst Du zumindest einen Anhaltspunkt zum Wert? Die Wertbestimmung Deines Fahrzeuges, Deiner Maschine, Deiner selbst programmierten Software oder anderem muss durch einen externen, für die Sacheinlagegründung zugelassenen Revisor, errechnet werden. Ohne diese offizielle Wertbestimmung könnte bei der Sacheinlagegründung ein beliebiger Wert für die Sacheinlage eingesetzt werden, was dazu führen würde, dass die Voraussetzung über den Mindestkapitalbetrag umgangen werden könnte. Zum Verständnis: Der Mindestkapitalbetrag für eine GmbH oder AG ist auch bei der Sacheinlagegründung pflicht, er dient nämlich als Sicherheit für Deine zukünftigen Gläubiger.

Den Wert eines Fahrzeuges wird durch die Eurotax-Bewertung bestimmt. Diese Eurotax-Bewertung findest Du beispielsweise auf der Comparis Webseite. Comparis bietet Dir hiermit ein einfaches Online-Tool und eine gute Möglichkeit, den Wert Deines Autos, LKW's oder weiteren Fahrzeugen zu berechnen. 

Die Wertbestimmung in Bezug auf alle anderen Gegenstände variiert stark. Informieren kannst Du Dich dazu nur inoffiziell. Beispielsweise indem Du einen vergleichbaren Gegenstand, welcher online auf einer Gebrauchtwaren-Plattform zum Verkauf angeboten wird, zur Wertschätzung heranziehst. Die finale Werteinschätzung hängt trotzdem vom Urteil des zugelassenen Revisors ab und ist unumgänglich.

Falls Du ein Unternehmen mit mehreren Gründer oder Gründerinnen planst und die Sacheinlage nur von einer Person erbracht wird, musst Du dies bei der Sacheinlagegründung in einem Sacheinlagevertrag angeben. Dort wird aufgelistet, welchen Wert die eingebrachten Gegenstände haben und welche Person diese beigesteuert hat. 

Ablauf der Sacheinlagegründung

Der Ablauf sowie die erforderlichen Informationen, welche das Handelsregister für die Eintragung einer Sacheinlagegründung für eine AG oder GmbH benötigt, sind denjenigen einer Bareinlagegründung ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Bankbestätigung (Kapitaleinzahlungsbestätigung) für das hinterlegte Gründungskapital bei einer reinen Sacheinlagegründung entfällt. Dafür muss der Wert der Sacheinlagen von einem unabhängigen und für Sacheinlagegründung zugelassenen, Revisor überprüft werden. 

Die Plattform von notareo benötigt bei der Sacheinlagegründung, auch qualifizierte Gründung genannt, zusätzlich zu den allgemeinen Informationen zum Unternehmen wie Unternehmensname, Zweck, Adresse usw. auch detaillierte Informationen zur Art der Sacheinlage. Zusätzlich müssen weitere zwingenden Belege bei einer Sacheinlagegründung zu jeder Sacheinlage eingereicht werden, wir haben Dir jedoch im nächsten Abschnitt die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Um Gültigkeit zu erlangen, müssen bei der Sacheinlagegründung die Sacheinlagen mit der Wertbestimmung anschliessend in den Statuten benannt und unter «Besondere Tatbestände» in das Handelsregister eingetragen werden. Dort sind sie öffentlich einsehbar und jede Person hat Einsicht, welche Sachwerte und deren Wert bei der Gründung Deines Unternehmens eingebracht wurden.

Die Gründung Deiner AG oder GmbH durch Sacheinlage (qualifizierte Gründung) läuft bei notareo folgendermassen ab: 
Wähle zunächst die Rechtsform, fülle alle Angaben Schritt für Schritt aus und validiere Deine Sacheinlagegründung durch Bezahlung. Danach kümmert sich das Team von notareo um die Erstellung der Dokumente, welche wir Dir anschliessend zur Unterschrift zur Verfügung stellen. Sobald wir die unterzeichneten Dokumente erhalten haben, beauftragt notareo einen für die Sacheinlagegründung zugelassenen Revisor mit der Wertbestimmung der Sacheinlage und leitet diese an unseren Notar zur öffentlichen Beurkundung weiter. notareo übernimmt hier die Kosten des Revisors, somit profitierst Du von unserem Pauschalpreis, inklusive Revisor- sowie Notarkosten. Schlussendlich reichen wir Dein Dossier beim Handelsregisteramt ein, welches die Eintragung Deines Unternehmens durchführt. 

Art der Sacheinlagen

Nicht immer ist klar, ob ein Gegenstand als Sacheinlage bei einer Sacheinlagegründung in ein Unternehmen eingebracht werden kann. Wird beispielsweise der anbezahlte Betrag eines geleasten Fahrzeuges anerkannt? Wie steht es um die Beteiligungspapiere an anderen Unternehmen?

Als Definition kann folgendes gesagt werden: Ein Gegenstand, der bei einer Sacheinlage eingebracht wird, muss übertragbar und verwertbar sein, zudem muss der Wert eindeutig bestimmbar und nach der Gründung für die Gesellschaft sofort verfügbar sein. 

Das vorher erwähnte geleaste Fahrzeug würde bei einer Sacheinlagegründung nicht als Sacheinlage anerkannt, da es dem bei der Sacheinlagegründung geforderten Kriterium der Verwertbarkeit nicht entspricht. Warum? Ein geleastes Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Abzahlung im Eigentum des Leasinggebers. 
Ebenfalls nicht in die Sacheinlagegründung einbringbar sind zukünftige Ansprüche, periodische Leistungen wie Arbeitsleistungen, Liefer- und Transportverträge oder ein Nutzniessungs- oder ein Wohnrecht. 

Wissenswert ist zudem, dass die Sacheinlage bei der Sacheinlagegründung nicht unbedingt dem Zweck des Unternehmens entsprechen muss. Dies bedeutet, dass auch Beteiligungen an einem Unternehmen in der Holzindustrie durchaus für das Gründungskapital beispielsweise eines Modegeschäftes angerechnet werden können

Noch eine wichtige Information: Da ein Revisor für die Sacheinlagegründung jeden einzelnen Gegenstand bewerten muss, kannst Du nur Objekte mit einem Sachwert von mehr als CHF 1'000.- anrechnen lassen. Auch ist die Anzahl auf 5 Sacheinlagen begrenzt.

Nachfolgend findest Du unsere nicht abschliessende Auflistung von Sacheinlagen mitsamt den bei der Sacheinlagegründung erforderlichen Belegen. Dies soll Dir weiterführende Informationen bieten sowie eine Orientierung, welche Gegenstände wie eingebracht werden müssen.

Fahrzeug: 

  • Bewertung (Eurotax-Bewertung z.B. durch Comparis oder autoscout24)
  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Fotos 360° (von rundherum) des Fahrzeugs inkl. gut lesbarem Nummernschild
  • Foto des Kilometerstandes

Werkzeug / Maschine:

  • Detaillierte Liste zum Gegenstand
  • Fotos
  • Kaufabrechnung oder Wertgutachten
  • Zahlungsnachweis

Mobiliar:

  • Detaillierte Liste zum Gegenstand
  • Fotos
  • Kaufabrechnung oder Wertgutachten
  • Zahlungsnachweis

Selbst entwickelte Software:

  • Detaillierte Aufwandsübersicht für in die Entwicklung investierte Arbeitsstunden
  • Stundensatz mit Begründung (Standard: CHF 80.- bis CHF 140.-/h)
  • 15 Minuten-Demo der Produktion

Immobilie:

  • Wertgutachten
  • Grundbuchauszug
  • Unterzeichneter Kaufvertrag
  • Fotos
  • Sacheinlagevertrag muss öffentlich beurkundet werden

Lizenz:

  • Detaillierte Aufwandsübersicht für in die Entwicklung investierte Arbeitsstunden
  • Dokumentation eines mittel- bis langfristig messbaren Nutzens
  • Wertgutachten

Beteiligung / Aktienschein:

  • Aktuelle Bilanz, nicht älter als 6 Monate
  • Kopie der Aktienscheine

Marke / Patent:

  • Detaillierte Aufwandsübersicht
  • Dokumentation eines mittel- bis langfristig messbaren Nutzens
  • Marken- / Patentdokumentation

Sacheinlage eines Einzelunternehmens

Eine Sacheinlagegründung kann sich auch anbieten, wenn Du Inhaber oder Inhaberin eines Einzelunternehmens bist, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist. Immerhin ist die Gründung einer GmbH oder AG aus einem nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen einer Sacheinlagegründung ähnlich. Dies bedeutet, dass dadurch einzelne Gegenstände des nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens an die GmbH bzw. AG überschrieben werden und so vom Privatvermögen an die GmbH bzw. AG übergehen.

Ist das Einzelunternehmen hingegen im Handelsregister eingetragen, ist den Regeln des Fusionsgesetzes zu folgen, gemäss welchem es sich um eine Vermögensübertragung und nicht um eine Sacheinlagegründung handelt. Mehr Informationen findest Du dazu in diesem Blogartikel.

Gerne unterstützen wir Dich bei Deiner Sacheinlagegründung bzw. Vermögensübertragung für eine zukünftige GmbH oder AG. Unser notareo Team ist per Telefon oder E-Mail erreichbar, um Dich von Anfang an bei Deinem Gründungsprozess zu unterstützen. Wir freuen uns auf Dich!

Eveline Suter

Wir helfen Dir für Deine Gründung und Handelsregisteränderung weiter.

Eveline Suter
Juristin

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