Apostille online einholen in der Schweiz

Damit Du eine Apostille einholen kannst, musst Du normalerweise zwei verschiedene Termine vereinbaren und dann persönlich vor Ort zur vorgeschlagenen Zeit erscheinen. Auch das Team von notareo kennt Zeitmangel, weshalb wir den Prozess rund um Apostille revolutioniert haben. Mit nur einem online-Termin können wir innerhalb wenigen Tagen Dir Deine beglaubigte und mit einer Apostille versehenen Dokumente zustellen. Wir ersparen Dir mit unserem Service den Gang zum Notar und die Reise an das Hauptort Deines Kantons. In diesem Blogartikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Apostillen und Überbeglaubigungen oder in welchem Fall Du davon befreit bist. Bei Fragen kannst Du uns unverbindlich kontaktieren, wir helfen Dir gerne weiter.

Apostille einholen - 
schnell und einfach?

Jetzt Apostille einholen

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigungsform. Innerhalb der Schweiz reicht eine Beglaubigung aus. Damit diese Beglaubigung auch international anerkannt wird, wird die notarielle Beglaubigung mit einer Apostille oder einer Überbeglaubigung versehen.

Der Unterschied einer Apostille und einer Überbeglaubigung liegt lediglich darin, dass eine Apostille lediglich dann ausgestellt werden kann, wenn das jeweilige Land dem Haager Abkommen beigetreten ist. Mitgliedsstaaten sind die folgenden Länder:

Zurzeit sind die folgenden Länder Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens, weshalb im Rechtsverkehr zwischen der Schweiz und einem der folgenden Länder eine Apostille eingeholt wird:

  • Äthiopien
  • Belarus
  • Belgien
  • Bolivien
  • Brasilien
  • China
  • Dänemark
  • Deutschland
  • El Salvador
  • Finnland
  • Frankreich
  • Guatemala
  • Haiti
  • Island
  • Japan
  • Kuba
  • Laos
  • Liberia
  • Luxemburg
  • Mexiko
  • Nicaragua
  • Niederlande
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Panama
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russland
  • Schweden
  • Spanien
  • Thailand
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Staaten

Falls das Land, für welches Du eine Apostille benötigst das Haager Abkommen nicht ratifiziert hat, benötigst Du anstelle dessen eine Überbeglaubigung. 

Es geht jedoch noch einfacher, falls das Zielland Deutschland, Österreich, Tschechien oder die Slowakei sein sollte benötigst Du weder eine Apostille noch eine Überbeglaubigung, sofern die Schweizerische Behörde das Dokument mit einem Siegel oder einem Stempel versehen hat.

Benötigst Du eine Apostille möglichst unkompliziert? Dann bist Du bei notareo genau richtig. Kontaktiere uns, damit wir das Einholen Deiner Apostille organisieren können. Kontaktiere und unverbindlich, wir helfen Dir gerne weiter.

Wir helfen Dir beim unkomplizierten Einholen einer Apostille gerne weiter.

Eveline Suter
Juristin

+41 62 589 65 00

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