Meine Einzelfirma gründen ohne Handelsregister?

Du möchtest eine Einzelfirma gründen, ohne Dich im Handelsregister einzutragen? Die gute Neuigkeit ist: Dies ist möglich. Wir zeigen Dir in diesem Blogartikel, was Du dabei beachten musst und wie notareo Dir weiterhelfen kann.

In welchem Fall kann ich meine Einzelfirma gründen ohne Handelsregistereintrag?

Eine Einzelfirma kannst Du auch ohne Handelsregistereintrag gründen , wenn Du einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100'000.- erzielst. Hast Du einen höheren Umsatz, ist es zwingend, dass Du Dein Einzelunternehmen im Handelsregister einträgst. Ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister ist auch bei einem kleineren Umsatz möglich. Du bist frei bei der Wahl, ob Du Dir für die Gründung Deiner Einzelfirma ein Handelsregistereintrag wünschst oder nicht. Eine gute Alternative ist auch, dass Du zuerst einmal prüfst, ob Du als Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag mit Deiner Geschäftsidee Erfolg haben kannst. Die Anmeldung Deiner Einzelfirma im Handelsregister ist auch später möglich.

Grundsätzlich raten wir unseren Gründern jedoch zu einem Eintrag im Handelsregister ihrer Einzelfirma auch dann, wenn der Umsatz weniger als CHF 100'000.- beträgt. Es gibt sieben entscheidende Vorteile, welche für einen Eintrag Deiner Einzelfirma im Handelsregister sprechen: 

  1. Höhere Vertrauenswürdigkeit in Dein Unternehmen
  2. Das Anbieten Deiner Leistungen auf Plattformen erfordert oft eine UID-Nummer des Handelsregisters
  3. Stabilerer Eindruck Deines Unternehmens
  4. Du kannst von Anfang an vorweisen, seit wann es Deine Firma gibt
  5. Möglichkeit zur Eröffnung eines separaten Geschäftskontos bei Deiner Bank
  6. Einfachere Anmeldung bei der Ausgleichskasse (AHV, IV und EO)
  7. Schutz des Unternehmensnamens deiner Einzelfirma
  8. Gutes Kosten/Nutzen Verhältnis Deiner Eintragung und höhere Bekanntheit
  9. Die Chance besteht, dass Du bei Bezahlung von Miete, Lohn und Materialkosten den Jahresumsatz von CHF 100'000.- so oder so überschreiten wirst

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Unternehmensname beim Gründen einer Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag

Wenn Du eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag gründen möchtest, gibt es bezüglich Dein Unternehmensname ein paar Eigenheiten. Das Wichtigste ist, dass Dein Unternehmens- bzw. Firmenname aus Deinem vollständigen Familiennamen, also dem Namen des Inhabers oder der Inhaberin der Einzelfirma besteht und nicht täuschend wirkt. Du bist in der Wahl frei, ob Du Dein Vorname ebenfalls in Deinem Firmennamen erwähnen möchtest. 

Wenn Du Deine Einzelfirma gründest ohne Handelsregistereintrag erleidest Du beim Unternehmensname einen Nachteil: indem Du Deine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag gründest, gilt Dein Unternehmensname dadurch als nicht besetzt. Dies bedeutet konkret, dass Dein Firmenname nicht geschützt ist, auch wenn jemand später Dein Unternehmensname im Handelsregister einträgt. In diesem Fall müsstest Du Dein Unternehmensname anpassen, obwohl Du diesen bereits verwendet hast.

Bei der Festsetzung des Unternehmensnamens ist es ebenfalls nicht erlaubt, ein Geschäftsverhältnis anzudeuten, z.B. mit «Müller und Meier» oder «Duarte & Krasniqi». Ein erlaubter Firmenname einer Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag wäre aber «Rodrigues Computer Reparatur». Wenn Du eine Einzelfirma gründest ohne Handelsregistereintrag, ist es zudem nicht erlaubt als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin Dich als Schreinerei auszugeben. Dasselbe gilt für eine Ortschaft, an welcher Du nicht Deinen Sitz hast. All diese Angaben wirken täuschend und widersprüchlich, weswegen du dies unterlassen sollst. 

Ansonsten bist Du bei der Wahl Deines Unternehmensnamens bei der Gründung Deiner Einzelfirma mit oder ohne Handelsregistereintrag frei, auch wenn Du Deine Einzelfirma gründen möchtest ohne Handelsregistereintrag.

Es ist beispielsweise erlaubt, dass Du eine Wortkreation oder einen Phantasienamen wählst für die Gründung Deiner Einzelfirma. Die Möglichkeiten dafür sind fast unendlich. Wir haben bei der Gründung selbst einige Zeit investiert und an unserem Unternehmensnamen getüftelt. Wir wären damals um eine ehrliche Rückmeldung froh gewesen. Deshalb bieten wir Dir an, dass wir Dir unser Feedback zu Deinem Unternehmensname geben, selbst wenn Du Deine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag gründest. Auf unserer Online-Gründungsplattform geben wir Dir zudem die Möglichkeit, im Login-Bereich kostenlos zu prüfen, ob Dein Wunschname für die Gründung Deines Einzelunternehmens noch verfügbar ist. Damit kannst Du Dich bei Deiner Einzelfirma Gründung ohne Handelsregistereintrag absichern, dass niemand an demselben Ort den gleichen Unternehmensname bereits verwendet.

Anmeldung Ausgleichskasse (AHV, IV, EO) beim Einzelfirma gründen ohne Handelsregistereintrag

Eine Einzelfirma gründen ohne Handelsregistereintrag hat zur Folge, dass Du Dich aktiv um die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Deines Kantons bemühen musst. Anders als bei der Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister nimmt die Ausgleichskasse erst mit der Steuererhebung Kenntnis von Deiner selbständigen Tätigkeit. Damit Du Deine Einzelfirma gründen kannst ohne Handelsregistereintrag, schlagen wir Dir vor, Dich selbst bei der Ausgleichskasse zu melden. Wir können Dir dafür folgende Tipps mit auf den Weg geben, damit die Ausgleichskasse Dich als Selbständigerwerbender oder Selbständigerwerbende anerkennt:

  1. Fülle auf der Webseite der Ausgleichskasse Deines Kantons das Formular für Selbstständigerwerbende aus. Hier findest Du den Link, welcher Dich zu den kantonalen Ausgleichskasse führt.
  2. Damit die Ausgleichskasse anerkennt, dass Du Deine Einzelfirma gründest, belegst Du Deine Selbständigkeit am besten beispielsweise mit folgenden Dokumenten:
    • Unterzeichneter Mietvertrag (falls vorhanden)
    • ein Schreiben mit Deinem Briefkopf
    • Unternehmensname (falls möglich mit Logo)
    • Ein ungefährer Businessplan
    • Eine Webseite
    • Mindestens drei Offerten und Rechnungen, welche Du Deinen Kunden geschickt hast
    • Abschluss einer Versicherung für Dein Unternehmen

Mit diesen Unterlagen wird die Ausgleichskasse Deines Kantons prüfen, ob es sich bei Deinem Unternehmen tatsächlich um eine Einzelfirma handelt. Damit will die Ausgleichskasse sichergehen, dass Arbeitgeber nicht die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge auf die Arbeitnehmer abwälzen können. Deshalb lohnt es sich, wenn Du möglichst gut belegst, dass Du auf eigene Rechnung für verschiedene Aufträge tätig bist. Du musst nicht alle Belege vorweisen können, jedoch gilt: je mehr Belege, desto einfacher erkennt Dich die Ausgleichskasse Deines Kantons als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin auch ohne Handelsregistereintrag an.

Denke daran: zusätzlich zur Ausgleichskasse musst Du Dich auch bei der Pensionskasse (BVG) sowie der Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichern lassen, sobald Du beginnst, als Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag tätig zu werden und dadurch ein Einkommen hast.

Buchhaltung bei Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag

Zugegebenermassen: als Gründer oder Gründerin einer Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag kommen viele neue Tätigkeiten dazu. Auch solche, auf welche – zumindest ich – gerne verzichte. Nicht nur die Buchhaltung steht an, sondern auch Themen wie Steueroptimierung und der Kontakt mit verschiedenen Versicherungen. Mache Dir deshalb das Leben etwas einfacher, indem Du Dich bei uns nach unseren eigens geprüften Kontakten erkundigst. Wir freuen uns, wenn wir Dir damit nur ein bisschen auf dem Weg zu Deinem Erfolg mit einer Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag weiterhelfen konnten. Dein Erfolg ist auch unser Erfolg!

Mit notareo möchten wir nicht einfach nur gründen, sondern erfolgreich gründen. Dies gilt auch für die Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Bist Du zwar daran interessiert, selbst eine Einzelfirma zu gründen, bist aber noch nicht sicher, ob dies klappt, dann hast Du mit notareo den richtigen Ansprechpartner. Denn wir helfen Dir gerne weiter, damit Du Deinen Traum von Deiner Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag erfolgreich und unter den besten Voraussetzungen starten kannst.

Eveline Suter

Wir helfen Dir für Deine Gründung und Handelsregisteränderung weiter.

Eveline Suter
Juristin

+41 62 589 65 00

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