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Die Einzelfirma ist die häufigste Unternehmensform in der Schweiz. Gründest Du eine Einzelfirma, so musst Du Dich nicht zu sehr über bürokratischen und finanziellen Aufwand sorgen, ein klarer Vorteil für diese Art der Firmengründung.
Bist Du bereits selbstständig und Dir am überlegen, ob sich ein Handelsregistereintrag für Deine Einzelfirma lohnen würde? Erfahre hier mehr über diese Vorteile und Nachteile der Eintragung einer Einzelfirma.
Wir haben Dir hier ein paar Tipps zusammengestellt und hilfreiche Vorteile und Nachteile zur Einzelfirma aufgeschrieben, welche Dich bei der Gründung Deiner Einzelfirma unterstützen können um rasch erfolgreich durchzustarten.
Firma gründen -
schnell und einfach?
Du kannst Dir es in etwa so vorstellen: Bei der Wahl der richtigen Unternehmensform für Deine Firma verhält es sich in etwa so, wie wenn der Prinz bei Cinderella den passenden Fuss für den Schuh sucht. Genau gleich wie bei Deinem Unternehmen: Du hast eine Firma, aber suchst die passende Rechtsform für dein Vorhaben. Wir helfen Dir dabei, die richtige Unternehmensform zu finden. Passt die Einzelfirma zu Deinem Vorhaben? Du fragst dich, was sind denn die Vorteile der Einzelfirma und wo liegen die Nachteile. Wir klären Dich auf.
Wenn Du möglichst einfach und ohne Kosten ein Unternehmen gründen möchtest, bietet Dir die Gründung einer Einzelfirma viele Vorteile. Denn tun musst Du für die Gründung einer Einzelfirma nichts – ausser natürlich Deine Einzelfirma aufbauen und betreiben. So gelang es auch den ca. 326'000 Inhabern oder Inhaberinnen einer Einzelfirma in der Schweiz durchzustarten. Denn die Einzelfirma bietet Dir viel: aufgrund ihrer Vorteile ist sie die am häufigsten gewählte Rechtsform.
Die Vorteile und Nachteile der Einzelfirma unterscheiden sich deutlich von anderen Rechtsformen. In diesem Artikel informieren wir Dich, wann es sich für Dich lohnt eine Einzelfirma zu gründen. Zudem erwähnen wir, welche Vorteile und Nachteile der Einzelfirma es für die Gründung der Einzelfirma zu beachten gibt und ebenfalls welche Vorteile und Nachteile ein Handelsregistereintrag deiner Einzelfirma mit sich bringt und wie Du am besten vorgehst.
Du planst, ein kleineres Unternehmen zu führen, welches Du allein betreiben und möglichst unbürokratisch gründen und führen möchtest. Es ist Dir wichtig, dass Deine Kunden mit Dir als Inhaber oder Inhaberin ein enges Verhältnis haben. Zudem bist Du bei der Realisierung Deines Traums von der eigenen Firma nicht auf Fremdkapital angewiesen. Auch möchtest Du Deine Selbständigkeit - unter der Voraussetzung, dass es Dir Dein jetziger Arbeitgeber erlaubt - erstmals im Nebenberuf ausprobieren. Kannst Du vieles mit ja beantworten, dann könnte die Einzelfirma die richtige Rechtsform für Dein Unternehmen sein. Am besten informierst Du Dich weiter über die folgenden Vorteile und Nachteile der Einzelfirma.
Beginnen wir als erstes mit einem der grössten Vorteile der Einzelfirma: Eine Einzelfirma bringt Dir einen vereinfachten und manchmal sogar kostenfreien Gründungsprozess. Wenn Dein Jahresumsatz vorerst weniger als CHF 100'000.- beträgt hast Du die Möglichkeit gleich loszulegen, selbst ohne Dich im Handelsregister einzutragen.
Der zweite Vorteil der Einzelfirma ist die grosse unternehmerische Freiheit, welche Du als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma geniesst. Als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma brauchst Du nicht unbedingt ein Startkapital. In der Realität kann es für Dein Vorhaben jedoch vorteilhaft sein, wenn Du wenigstens ein gewisses Kapital zur Verfügung hast. Du bist jedoch frei, wieviel Du investieren möchtest. Der Vorteil eines geringen Startkapitals ist, dass Du die wichtigsten Käufe wie Werkzeuge, Computer oder ein Fahrzeug tätigen oder mit Werbung Deine ersten Kunden gewinnen kannst.
Der dritte Vorteil der Einzelfirma bringt Dir besonders viel, wenn Du auf ein jährliches Inventar und eine vollständige Bilanz samt Erfolgsrechnung verzichten möchtest. Als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma trifft Dich zwar eine Buchführungspflicht, die Vorgaben sind als Vorteil der Einzelfirma bei einem jährlichen Umsatz mit bis zu CHF 500'000.- jedoch lockerer als bei anderen Unternehmensformen. Dies ist ein Vorteil der Einzelfirma, da Dich lediglich eine einfache Buchhaltungspflicht trifft. Dies bedeutet, dass Du lediglich über Deine Einnahmen, Ausgaben sowie über das Vermögen Buch führen musst. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der Einzelfirma. Denn dadurch verringert sich Dein persönlicher Aufwand und spart Dir Kosten. Trotzdem empfehlen wir Dir, freiwillig über die minimalen Buchführungspflichten hinaus Deine Zahlen zu verfolgen. Nur dadurch ist es Dir möglich, einen guten Überblick über Deinen Geschäftsgang und die Finanzen zu haben. Ruf uns an oder schreib uns, gerne empfehlen wir Dir unsere Partner, damit Du gut unterstützt bist.
Der vierte Vorteil der Einzelfirma hat ebenfalls mit Zahlen zu tun: Als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma unterliegst Du im Gegensatz zu anderen Rechtsformen keiner ordentlichen Revisionspflicht. Selbst dann nicht, wenn Du mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigst. Dies erspart Dir hohe Kosten.
Der fünfte Vorteil der Einzelfirma ist, dass Du das Vermögen Deiner Einzelfirma später immer noch in eine GmbH oder AG verwandeln kannst. Mit notareo gelingt dies besonders kostengünstig und unbürokratisch.
Der sechste Vorteil der Einzelfirma ist, dass Dich als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin keine steuerliche Doppelbelastung trifft. Dies führt oft dazu, dass Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen weniger Steuern bezahlen als Teilhaber anderer Unternehmensformen. Zudem hast Du als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma die Möglichkeit, allfällige Verluste - insbesondere aus der Gründerzeit - mit dem späteren Gewinn innerhalb von fünf Jahren zu verrechnen.
Die andere Seite der Medaille: die Nachteile der Einzelfirma. Zu unserem ersten Nachteil der Einzelfirma gehört die persönliche Haftung für die Unternehmensschulden. Dieser Nachteil der Einzelfirma ist entscheidend, da Du als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma mit Deinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen für die Schulden Deiner Einzelfirma haftest. Je nachdem in welcher Branche Du tätig bist, ist dieser Nachteil von grösserer oder kleinerer Bedeutung. Beispielsweise können jahrelange unkündbare Verträge oder grosse Investitionen Deine persönlichen Finanzen sowie diejenigen Deiner Einzelfirma enorm belasten. Selbst nach Aufgabe Deiner selbständigen Tätigkeit haftest Du als Inhaber oder Inhaberin für die Schulden Deines Einzelunternehmens.
Als zweiten Nachteil führen wir die Einschränkung bei der Wahl des Unternehmensnamens auf. Du bist zwar in der Wahl Deines Unternehmensname, also deiner Firma grundsätzlich frei. Allerdings unter der Auflage, dass Deine Firma Deinen vollständigen Familiennamen gemäss Deinem Ausweisdokument beinhalten muss und nicht täuschend sein darf. Konkret bedeutet das, Deine Firma beinhaltet bei Wunsch eine Fantasiebezeichnung und zwingend dein Familienname. Ausserdem darf Deine Firma in Deiner Ortschaft noch nicht vergeben sein.
Der dritte Nachteil der Einzelfirma liegt in der Besteuerung der Einzelfirma. Die Einzelfirm ist kein eigenes Steuersubjekt. Das bedeutet, Du wirst als Inhaber oder Inhaberin Deiner Einzelfirma für den Umsatz oder Gewinn Deiner Unternehmung besteuert. Zwar hat eine Einzelfirma - wie bereits erwähnt - den Vorteil, dass Du mit einer Einzelfirma der doppelten Besteuerung des Unternehmensgewinns entkommst. Jedoch hat die Einzelfirma auch steuerliche Nachteile im Rahmen der Progression. Da Du bei einer Einzelfirma das Geschäfts- und Privatvermögen zusammen versteuerst, hast Du bei der Steuerplanung weniger Spielraum. Der Nachteil entsteht, da Du aufgrund des Umsatzes der Einzelfirma automatisch in eine höhere Steuerklasse rutscht. Denn der Gewinn Deines Einzelunternehmens gilt automatisch als Dein Einkommen.
Die eingeschränkte Nachfolgeregelung führen wir als vierten Nachteil auf. Zwar mag der Gedanke an die Nachfolgeregelung bei der Gründung Deiner Einzelfirma vorerst in weiter Ferne liegen. Dennoch ist es für Dich wichtig zu wissen, dass eine Übertragung einer Einzelfirma auf eine andere Person vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Dies kann sich später durchaus nachteilig auswirken, wenn Du Dein Lebenswerk nicht weitergeben oder vererben kannst. Der Grund dafür ist, dass eine Einzelfirma fest mit der Person des Inhabers oder der Inhaberin verbunden ist. Verstirbt der Inhaber oder die Inhaberin der Einzelfirma oder gibt er oder sie die Selbstständigkeit auf, hat dies als Nachteil der Einzelfirma die Liquidation der Einzelfirma selbst zur Folge. Eine Lösung für die Umgehung des Nachteils wäre, dass Du Deine Einzelfirma vor der Übertragung auf Deine Nachkommen in eine AG oder GmbH umwandelst. notareo hilft Dir auch dabei. Gehst Du diesen Umweg, steht einer Übertragung Deiner Einzelfirma auf eine andere Person nichts mehr im Weg. Wir empfehlen Dir dieses Vorhaben bereits fünf Jahre im Voraus mit Deinem Treuhänder oder Steuerberater zu planen, um unerwartet hohe Steuern zu verhindern.
Der fünfte Nachteil: Wenn Du Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma bist, trägst Du als Nachteil der Einzelfirma eine grosse Eigenverantwortung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Dies ist ein entscheidender Nachteil bei der Einzelfirma. Der Anschluss an eine Pensionskasse ist freiwillig und gegen Arbeitslosigkeit bist Du wiederum als Nachteil der Einzelfirma als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma nicht versichert. Auch hinsichtlich eines Abschlusses einer Unfallversicherung gilt dasselbe. Hier hast Du immerhin die Möglichkeit, Dich über die obligatorische Krankenpflegeversicherung gegen Unfall abzusichern. Wir raten Dir deshalb diesem Nachteil bei der Einzelfirma insoweit zu begegnen, als dass Du aus eigenem Antrieb Rücklagen bildest. Denn nur mit eigenen Rücklagen kannst Du diesen Nachteile der Einzelfirma entgegenwirken, sodass Du bei schwindenden Aufträgen, im Alter oder bei einem Unfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst.
Als sechsten Nachteil nennen wir die Herausforderung, um für den Ausbau Deiner Einzelfirma externe Investoren beizuziehen. Zwar kannst Du als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin auch Firmenkredite beispielsweise bei einer Bank aufnehmen. Bankkredite zählen jedoch als Schulden und sind auch mit gewissen Zinsverabredungen oder Rückzahlungsbedingungen verbunden. Auch hängt dies von Deiner persönlichen finanziellen Situation ab. Somit ist dies ist ein Nachteil der Einzelfirma. Anders als bei Gesellschaften wie die AG oder auch GmbH ist es aber nicht möglich, Investoren Anteile an Deiner Einzelfirma zu verkaufen, um an Kapital für den Ausbau Deiner Einzelfirma zu gelangen. Erwirbt eine Person Anteile an deinem Unternehmen, zählt das Kapital als Eigenkapital der Unternehmung. Ist für den Ausbau Deiner Firma viel Investitionskapital nötig, welche Du nicht alleine mit Bankkrediten bewältigen kannst, empfehlen wir Die Gründung einer AG durch Übertragung Deiner Einzelfirma. Dadurch kannst du dem Nachteil der Einzelfirma entgegenwirken, indem Du das Vermögen Deiner Einzelfirma an eine GmbH oder einer AG überträgst. Wir von notareo helfen Dir auch bei dieser Herausforderung gerne weiter.
Viele Unternehmer und Unternehmerinnen starten ihre selbständige Tätigkeit als Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma, weil sie eben Kosten und Aufwand für einen Handelsregistereintrag sparen möchten. Eine Eintragungspflicht der Einzelfirma drängt sich aber auf, sobald ein jährlicher Umsatz von mindestens CHF 100'000.- erzielt wird. Sind wir ehrlich, bis der Umsatz von CHF 100'000.- erreichst, braucht es einiges. Du fragst Dich deshalb berechtigterweise, welche Vorteile ein Handelsregistereintrag mit sich bringt?
Auch wenn Dein Jahresumsatz noch nicht CHF 100'000.- erzielt hat, lohnt es sich trotzdem in den meisten Fällen Deine Einzelfirma im Handelsregister einzutragen. Gerade mit notareo liegt der Aufwand bei ca. 30min und die Kosten dafür sind minim. Wir zeigen Dir einige Gründe auf, welche Vorteile ein Handelsregistereintrag für Deine Einzelfirma sind.
Erster Vorteil einer Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister: Die Publizität, welche aus dem Handelsregistereintrag entsteht, ist der einschlägige Grund und gehört zu den wichtigsten Vorteilen bei der Handelsregistereintragung von Einzelfirmen. Im Prinzip kann jeder oder jede behaupten, Inhaber oder Inhaberin einer Einzelfirma zu sein. Mit dem Handelsregistereintrag beweist Du jedem, insbesondere Deiner Konkurrenz, dass Deine Einzelfirma tatsächlich existiert und dass Du Dein Einzelunternehmen langfristig planst. Da auch Dein Unternehmenszweck miteingetragen wird, kannst Du als zusätzlicher Vorteil des Handelsregistereintrags Deiner Einzelfirma Dich von Deiner Konkurrenz abheben. Mit dem Handelsregistereintrag signalisierst Du die Stabilität Deiner Einzelfirma. Als Vorteil geht einher, dass der Handelsregistereintrag Deiner Einzelfirma ein professionelleres und seriöseres Image verleiht.
Ein weiterer und zweiter Vorteil ist zudem: Solltest Du einmal Kredit von einer Bank oder einem anderen Institut benötigen sollen, stehen Deine Chancen vorteilhafter, wenn Du als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen bist.
Dritter Vorteil einer Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister: Dein Namensschutz. Der Name Deiner Einzelfirma wird als Vorteil durch den Handelsregistereintrag ortsweit geschützt. Dies bedeutet, dass nur Du diesen Unternehmensnamen an demjenigen Ort verwenden darfst. Dies ist ein wichtiger Vorteil des Handelsregistereintrags Deiner Einzelfirma. Sollte ein anderes Unternehmen am einem anderen Ort den gleichen Unternehmensnamen wie Du wählen, hast Du mit einem Handelsregistereintrag die Möglichkeit, Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb geltend zu machen. Dies ist bei der Gründung einer Einzelfirma mit Handelsregistereintrag ein klarer Vorteil.
Vierter Vorteil einer Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister: Mit dem Handelsregistereintrag werden verschiedene Angaben wie Dein Unternehmensname, der Zweck Deiner Einzelfirma, der Firmensitz und Angaben zu Deiner Person oder das Gründungsjahr zu Deinem Vorteil veröffentlicht. Diese können jederzeit von jedem oder jeder auf www.zefix.ch eingesehen werden. Diese Öffentlichkeit erhöht Deine Transparenz als Unternehmen und schafft als einer der grössten Vorteile Vertrauen gegenüber potenziellen Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten. Dies kommt Dir zugute, da Du damit bessere Konditionen bei Verträgen aushandeln kannst. Denn mit der Transparenz steigt Deine Glaubwürdigkeit.
Fünfter Vorteil einer Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister: Vereinfachte Eröffnung eines Geschäftskontos. Erst durch den Handelsregistereintrag erlauben es Dir viele Banken ein Geschäftskonto zu eröffnen, welches auf den Namen Deiner Einzelfirma lautet. Ansonsten ist oft nur das Eröffnen eines Privatkontos möglich. Hier kannst Du Geld sparen: Oftmals bieten Banken für Geschäftskonti die besseren Konditionen an, als wenn Du für Deine Einzelfirma ein Privatkonto eröffnest.
Sechster Vorteil einer Eintragung Deiner Einzelfirma im Handelsregister: Die Eintragungskosten Deiner Einzelfirma in das Handelsregister sind zu Deinem Vorteil einmalig und sehr gering. Der zusätzliche Vorteil ist für Dich, dass mit notareo Dir der Handelseintrag Deiner Einzelfirma in wenigen Tagen für nur CHF 175.- (siehe: Einzelfirma gründen) plus die kantonalen Handelsregistergebühren von ca. CHF 100.- gelingt.
Du siehst, die Gründung einer Einzelfirma hat viele Vorteile aber auch Nachteile. Wichtig ist, dass Du für Dein Vorhaben Deine richtige Unternehmensform findest. Es ist uns wichtig, dass Du gut informiert in Deine selbständige Tätigkeit starten kannst. Deswegen hoffen wir, dass wir mit diesem Blogartikel Dir eine Übersicht über die Vorteile und Nachteile einer Einzelfirma geben können. Gerne beraten wir Dich bei der Gründung Deiner Einzelfirma kompetent und helfen Dir in Deinem Gründungsprozess. Bei Fragen beraten wir Dich kostenlos telefonisch oder per E-Mail. Wir warten gespannt auf Deine Kontaktaufnahme und würden uns freuen, Dich bei Deinem Vorhaben zu begleiten.
Wir helfen Dir bei der Gründung Deiner Einzelfirma weiter.
Eveline Suter
Juristin