Kollektivgesellschaft - 12 Vorteile

Ihr seid zu zweit und möchtet zusammen unkompliziert und mit möglichst wenig Startkapital eine Firma gründen? Erfahre hier mehr über die 12 Vorteile der Kollektivgesellschaft. Falls Du nach dem Lesen dieses Blogartikels noch mehr über die Vorteile der Kollektivgesellschaft erfahren möchtest, kannst Du das Team von notareo gerne kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Falls Du herausfinden möchtest, welche Rechtsform Deiner Schweizer Firma am meisten Vorteile bringt, kannst Du unseren kostenlosen online-Selbsttest machen.

Kollektivgesellschaft gründen - 
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1. Vorteil Kollektivgesellschaft: kostengünstige Gründung

Als einer der wesentlichsten Vorteile der Gründung einer Kollektivgesellschaft zählt die unbürokratische und kostengünstige Gründung der Kollektivgesellschaft. Damit Du und Dein Geschäftspartner oder Geschäftspartnerin eine Kollektivgesellschaft gründen könnt, braucht Ihr lediglich einen Gesellschaftervertrag und Eure Kollektivgesellschaft im Anschluss im Handelsregister einzutragen. Dieses Vorgehen ist äusserst vorteilhaft, da es einfach ist. Dies im Vergleich zu allen anderen Rechtsformen, an welchen sich zwei oder mehr Personen beteiligen können. 

Für die Gründung Eurer Kollektivgesellschaft braucht ihr Folgendes:

  • Einen Firmenname
  • mindestens zwei Gründer
  • einen Zweck
  • Eine Unternehmensadresse
  • einen Gesellschaftervertrag
  • gültige Ausweisdokumente
  • Unterschriftsbeglaubigungen

An den wenigen Voraussetzungen ist erkennbar, dass die Gründung einer Kollektivgesellschaft im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen zum Euren Vorteil äusserst einfach ist. Folgedessen fallen geringere Gründungskosten an.

2. Vorteil Kollektivgesellschaft: Ideale Rechtsform für Start-ups

Die Kollektivgesellschaft bringt insbesondere für Neugründer viele weitere Vorteile mit sich. Deshalb handelt es sich bei der Kollektivgesellschaft um die perfekte Rechtsform für Neugründer, welche mindestens zu zweit ein Unternehmen gründen möchten. Denn zu Eurem Vorteil könnt ihr die Kollektivgesellschaft einfach und kostengünstig in eine GmbH oder AG umwandeln. Indem Ihr zuerst eine Kollektivgesellschaft gründet, gewinnt Ihr Zeit und könnt Euch zuerst im Markt behaupten. Ihr könnt herausfinden, ob ihr lieber eine Kollektivgesellschaft bleiben möchtet oder Euch lieber in Richtung GmbH oder AG weiterentwickelt.

3. Vorteil Kollektivgesellschaft: Pensionskassen-Vorbezug möglich

Nur bei wenigen Rechtsformen ist ein Vorbezug der Pensionskasse für eine geplante Selbständigkeit möglich. Die Kollektivgesellschaft gehört dazu. Die Anforderungen an einen Vorbezug Deines Pensionskassengeldes sind die Folgenden:

  • Es muss sich um die Haupterwerbstätigkeit handeln
  • die Pensionskassengelder müssen innerhalb der ersten 12 Monaten der Selbständigkeit bezogen werden
  • die Selbständigkeit muss belegbar sein z.B. durch die Anerkennung durch die Ausgleichskasse als Selbständiger oder Selbständige und einen Handelsregistereintrag

4. Vorteil Kollektivgesellschaft: Mehrere Gesellschafter

Eine Einzelfirma könnt Ihr nicht zu zwei gründen, weshalb sich die Kollektivgesellschaft perfekt für Euch eignet, falls Ihr Euch zu zweit und gleichberechtigt selbständig machen möchtet. Eine Kollektivgesellschaft zu gründen ist in diesem Fall besonders vorteilhaft für Euch, da ihr nicht nur gleichberechtigt seid, sondern auch im gleichen Mass für die Schulden also die Verbindlichkeiten der Firma persönlich haftet. Dies bringt Euch Euch als Kollektivgesellschaft gleich einen weiteren Vorteil: Ihr profitiert gegenüber Euren Geschäftspartnern von einer höheren Kreditwürdigkeit.

5. Vorteil Kollektivgesellschaft: Liquidität

Die Kollektivgesellschaft überzeugt auch in Sachen Liquidität, denn hier profitiert Ihr von einem der weiteren Vorteile der Kollektivgesellschaft. Zur Gründung Eurer Kollektivgesellschaft braucht Ihr kein bestimmtes Startkapital bei einer Bank zu hinterlegen, welches für die Gründungszeit blockiert ist. Dies verhält sich bei der Gründung einer GmbH oder AG anders. Vorteilhaft ist auch, dass Ihr unbürokratisch private Gelder ins Unternehmen investieren könnt.

6. Vorteil Kollektivgesellschaft: einfache Organisationsstruktur

Wenn Ihr Euch für die Gründung einer Kollektivgesellschaft entscheidet, profitiert Ihr von der einfachen Organisationsstruktur. Denn mit einer Kollektivgesellschaft wird Euch das Fällen von Unternehmensentscheiden erleichtert. Insbesondere, wenn Ihr wenige Gesellschafter seid, könnt Ihr Unternehmensentscheide in der Kollektivgesellschaft rasch und unkompliziert fällen und müsst diese nicht von einem Verwaltungsrat oder der General-, resp. Gesellschafterversammlung absegnen lassen. Als Team kommt Ihr zudem oft weiter als Alleingründer – einer der nicht zu unterschätzenden Vorteile der Kollektivgesellschaft. Da Ihr aufeinander angewiesen seid, entwickelt sich in der Kollektivgesellschaft oft eine bessere Zusammenarbeit und Koordination. Schliesslich seid Ihr durch die direkte Beteiligung am Gewinn oder auch am Verlust am Wohlergehen der Kollektivgesellschaft interessiert, sodass sich das Geschäft eher erfolgreich entwickelt.

7. Vorteil Kollektivgesellschaft: hohe Kreditwürdigkeit

Ein weiterer Vorteil der Kollektivgesellschaft ist die hohe Kreditwürdigkeit. Diese geniesst ihr, da Ihr als Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Kollektivgesellschaft mit Eurem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen haftet. Ihr unterliegt zudem der Betreibung auf Konkurs. Dies bedeutet, dass Eure private Kreditwürdigkeit einen wesentlichen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit Eures Unternehmens hat, was Ihr zu Eurem sowie zum Vorteil der Kollektivgesellschaft nutzen könnt. Habt Ihr privat eine gute Bonität, stufen Euch Vertragspartner und Banken in der Folge auch geschäftlich als kreditwürdig ein. Ein nicht unerheblicher Vorteil der Kollektivgesellschaft.

8. Vorteil Kollektivgesellschaft: Firmenname

In Sachen Unternehmensname steht die Kollektivgesellschaft der AG und der GmbH in nichts nach und bietet Euch Vorteile. Anders als die Einzelfirma muss die Kollektivgesellschaft nicht zwingend den Familiennamen der Gesellschafter enthalten. Habt Ihr Euch für einen Namen entschieden, geniesst Eure Firma mit der Handelsregistereintragung in der ganzen Schweiz den Namensschutz wie etwa eine GmbH oder AG. In der Folge darf kein anderes Unternehmen den gleichen Namen für Ihre Firma wie Ihr. Ansonsten wird dieser vom jeweiligen Handelsregisteramt abgelehnt. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Kollektivgesellschaft, falls Ihr mit Eurer Firma eine gewisse Bekanntheit erreicht habt.

9. Vorteil Kollektivgesellschaft: geteilte Verantwortung

Auch in Bezug auf die Verantwortlichkeit bringt die Kollektivgesellschaft einen wichtigen Vorteil. Sämtliche Gesellschafter teilen sich die Verantwortung für das Unternehmen. Sie können zudem alle zur Entscheidungsfindung in der Kollektivgesellschaft beitragen. In Bezug auf die Verantwortlichkeit ist wichtig zu erwähnen, dass lediglich Privatpersonen Gesellschafter der Kollektivgesellschaft sein können, weshalb die jeweiligen Privatpersonen auch mit ihrem Privatvermögen haften. 

10. Vorteil Kollektivgesellschaft: Steuern

Ein weiterer Vorteil, welcher die Kollektivgesellschaft als Rechtsform interessant macht: Es gibt die Möglichkeit, Eure allfälligen Geschäftsverluste mit dem übrigen Einkommen verrechnen zu können. Besonders in der Startphase sind Unternehmen oft nicht rentabel. Da Ihr die Einnahmen der Kollektivgesellschaft in Eurer Steuererklärung als Privatperson deklarieren müsst, kann ein Verlust zu Eurem steuerlichen Vorteil genutzt werden. Dies macht es besonders interessant als Neugründer die Rechtsform der Kollektivgesellschaft zu wählen. Denn ihr könnt als Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft nicht nur den Verlust vom geltenden Jahr anrechnen lassen, sondern auch den Gewinn aus einer erfolgreichen Steuerperiode mit den Verlusten aus vorherigen Jahren verrechnen. Eine Verrechnung des Gewinns mit den Verlusten von vergangenen Perioden ist bis zu sieben Jahren möglich. 

11. Vorteil Kollektivgesellschaft: keine obligatorische Revisionsstelle

Die Wahl einer Revisionsstelle ist für Kollektivgesellschaften nicht obligatorisch, auch wenn Eure Kollektivgesellschaft mehr als 10 Mitarbeiter in jeweiligen Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beschäftigt habt. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist dies besonders Vorteilhaft. Denn ihr könnt damit hohe Kosten einsparen, was sich auf die Ausgaben vorteilhaft auswirkt. Immerhin sind die jährlichen Revisionskosten nicht zu unterschätzen.

12. Vorteil Kollektivgesellschaft: einfache Buchhaltung

Als zwölfter und letzter Vorteil der Kollektivgesellschaft zeigen wir Euch den Vorteil der Kollektivgesellschaft bezüglich Buchhaltung auf. Die Buchhaltung gestaltet sich besonders einfach, insbesondere falls Ihr Euch noch in der Startphase Eures Unternehmens befindet. Es gibt verschiedene Abstufungen der Anforderungen an die Buchhaltung je nach Umsatz, welcher Eure Firma erzielt:

Umsatz tiefer als CHF 100'000.- pro Jahr

Falls Ihr einen Umsatz von weniger als CHF 100'000.- pro Jahr erzielt, könnt Ihr speziell viel von diesem Vorteil der Kollektivgesellschaft profitieren. Der Umsatz berechnet sich aus sämtlichen Zahlungen von Kunden. Der Vorteil liegt darin, dass Ihr lediglich eine einfache Buchhaltung führen müsst. Eine einfache Buchhaltung beinhaltet das Erfassen der Einnahmen, der Ausgaben und das Festhalten der Vermögensverhältnisse. 

Auch seid Ihr bei einem Umsatz von weniger als CHF 100'000.- nicht dazu verpflichtet, vierteljährlich eine MWST-Abrechnung vorzulegen. Dies ist besonders vorteilhaft für Eure Kollektivgesellschaft. Denn durch die einfachere Buchhaltung und die freiwillige MWST Unterstellung könnt ihr hohe Kosten einsparen. Indem Ihr die Buchhaltung selbst führt. Insbesondere in der Startphase sind viele Neugründer und Neugründerinnen froh, wenn sie genug Geld für die Lohnzahlungen und Zahlungen an die Lieferanten zur Verfügung haben. Es ist nicht überraschend, dass sich in dieser Kategorie die meisten neu gegründeten Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft befinden. 

Eure Firma freiwillig der MWST zu unterstellen ist zwar möglich. Dennoch lohnt sich dies nur selten. Denn durch eine freiwillige MWST Unterstellung vergibt Ihr Euch den Vorteil, dass ihr eine unkomplizierte Buchhaltung führen und dadurch Kosten einsparen könnt. Eine freiwillige Unterstellung lohnt sich lediglich, falls ihr grosse Investitionen beispielsweise in Fahrzeuge tätigt. Im Normalfall empfehlen wir dies deshalb nicht.

Falls Dein jährlicher Umsatz mehr als CHF 100'000.- betragen sollte, sind die Anforderungen an Deine Buchhaltung höher, dazu gleich mehr.

Zwischen CHF 100'000.- und CHF 500'000.- Umsatz pro Jahr

Beträgt Dein Umsatz zwischen CHF 100'000.- und CHF 500'000.- pro Jahr, bist Du weiterhin lediglich zum Führen einer einfachen Buchhaltung und einer einfachen MWST-Abrechnung verpflichtet. Dies ist ein bedeutender Vorteil der Kollektivgesellschaft im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Auch die Anforderungen an die eigentliche Buchhaltung verändern sich im Vergleich zu einem Umsatz von weniger als CHF 100'000.- nicht. 

Eine Entscheidung fällt in diesem Umsatzspektrum dennoch an: Denn ihr müsst Euch darüber im Klaren sein, ob ihr eine MWST-Abrechnung mit einer einfachen also einer nach dem Saldosteuersatz machen möchtet, oder eine effektive MWST-Abrechnung. Gut zu wissen: Die Saldosteuersatz-Methode bringt Euch zwar weniger Aufwand, jedoch ist mit der effektiven Abrechnung oftmals weniger Mehrwertsteuer fällig.

Mehr als CHF 500'000.- Umsatz pro Jahr

Falls Deine Firma mehr als CHF 500'000.- Umsatz pro Jahr erzielt, trifft Deine Firma eine doppelte Buchführungspflicht. Eine Buchhaltung muss in diesem Fall normalerweise von einem ausgebildeten Buchhalter bzw. Treuhänder erstellt werden. Der Vorteil der Kollektivgesellschaft im Vergleich zu anderen Rechtsformen verschwindet in diesem Fall.

Wir hoffen, dass wir Euch mit diesem Blogartikel ausführlich über die Vorteile der Kollektivgesellschaft informieren konnten und Euch die Übersicht über die Vorteile der Kollektivgesellschaft weitergeholfen hat. Es ist unser Anliegen Euch vor und nach Eurer Firmengründung professionell zu beraten und Eurem Unternehmen den bestmöglichen Start zu ermöglichen. Ihr könnt uns spontan oder mittels Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail für ein kostenloses Beratungsgespräch erreichen. Wir freuen uns auf Euch!

Eveline Suter

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Eveline Suter
Juristin

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