Prokura erteilen Vorlage

Eine Prokura verändert viel und ist ein effizientes Instrument, um Firmen agiler zu machen. In diesem Artikel stellen wir Dir ein von Schweizer Juristen geprüftes Dokument als kostenlose Vorlage zur Verfügung. Drücke dafür auf den Button “Word-Vorlage Erteilung Prokura”. Diese Vorlage dient dazu die Grenzen der Prokura im Innenverhältnis zu regeln. Dies verhält sich ähnlich wie ein Arbeitsvertrag. Deshalb können mit diesem Muster beispielsweise Ausnahmen von der Prokura schriftlich festgelegt werden.

Beachte, dass eine Prokura zur Wirksamkeit gegen aussen im Handelsregister Deines Kantons eingetragen werden muss und dafür eine Anmeldung beim Handelsregister nötig ist. Gerne helfen wir Dir beim Erstellen der Unterlagen und der Eingabe beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt weiter.

Noch mehr zum Thema Prokura erfährst Du in diesem Blogartikel, in welchem die wichtigsten Fragen zur Prokura beantwortet werden.

Was kann ich mit der Prokura-Vorlage regeln?

Mit der Prokura-Vorlage wird es Dir ermöglicht die Grenzen der Prokura festzulegen. Mit dem Dokument wird der Prokurist oder die Prokuristin gebunden und deren Möglichkeiten Verträge abzuschliessen begrenzt. Mögliche Ausnahmen von der Prokura können Folgende sein:

  • Personalwesen
  • Höchstbetrag bis zu welchem der Prokurist oder Prokuristin Verträge abschliessen kann
  • Bereiche, welche nicht von der Prokura erfasst sein sollen wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • etc.

Eine weitere Einschränkung der Prokura kann auch dadurch erreicht werden, wenn die Prokura eine Kollektivunterschrift verlangt d.h. jeweils zwei Personen das Rechtsgeschäft unterzeichnen müssen, damit es gültig ist.

Was braucht es damit die Prokura rechtsgültig ist?

Damit eine Prokura rechtsgültig ist, muss sie gültig erteilt worden sein. Dies bedeutet bei einer AG vom Verwaltungsrat und bei einer GmbH von der Gesellschafterversammlung. Nur wenn die Geschäftsführung durch die Statuten ermächtigt ist, eine Prokura zu erteilen, kann auch ein Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin über die Erteilung einer Prokura entscheiden.

Zudem muss eine Prokura für deren Gültigkeit im Handelsregister eingetragen werden. Erst damit ist es für Dritte ersichtlich, dass der Prokurist oder die Prokuristin tatsächlich befugt ist, die Unterschrift zu setzen.

Welche Alternative zur Prokura gibt es?

Unterschieden wird zwischen der Ad-hoc Vertretung, der Handlungsvollmacht und der Prokura. Diese Unterscheiden sich wie folgt:

Ad-hoc Vertretung

Die Ad-hoc Vertretung wird mit der Stellvertretung gemäss Art. 32 ff. OR geregelt. Die Ad-hoc Vertretung regelt in der Regel nur eine einzige Angelegenheit wie z.B. die Vertretung durch einen Anwalt oder eine Abholung bei der Post.

Handlungsvollmacht

Ein Handlungsbevollmächtiger oder eine Handlungsbevollmächtigte darf alle Rechtsgeschäfte abschliessen, für welche die Tätigkeit normalerweise mit sich bringt. Beispielsweise das nachbestellen von Waren oder der Kontakt mit Kunden im Tagesgeschäft. Nicht zum üblichen Tätigkeit gehören Wechselverbindlichkeiten, Darlehensaufnahmen oder eine Prozessführung, welche einer besonderer Vollmacht bedürfen. Im Gegensatz zur Prokura kann eine Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen werden.

Prokura

Ein Prokurist oder eine Prokuristin hat gemäss Art. 458 ff. OR die gleichen Vertretungsbefugnisse wie etwa ein Geschäftsführer oder ein Verwaltungsrat. Davon ausgenommen ist der Verkauf von Liegenschaften. Dafür bedarf es einer besonderen Vollmacht.

Wie erlischt eine Prokura?

Eine Prokura erlischt, sobald dem Prokuristen oder der Prokuristin möglichst schriftlich mitgeteilt wird, dass die Prokuration entzogen wird. Auch dem Handelsregister muss die Meldung darüber gemeldet werden.

Falls sich noch mehr Fragen rund um die Prokura ergeben sollten, hilft dieser Blogbeitrag weiter, in welchem die wichtigsten Fragen zur Prokura beantwortet werden.

Wir helfen Dir beim Erstellen einer rechtskonformen Prokura und deren Eintragung im Handelsregister weiter.

Eveline Suter
Juristin

+41 62 589 65 00

Neuigkeiten per E-Mail erhalten?