Statuten Verein Vorlage Schweiz

Wie sind Vereinsstatuten zu gestalten? Welche zwingenden Statutenbestimmungen des Vereins gibt es? Welche Bestimmungen sollten in den Statuten erwähnt werden und welche Formvorschriften gelten? Die Kunst von guten Vereinsstatuten ist es, diese so kurz wie möglich zu halten aber dennoch die wesentlichen Inhalte zu erwähnen, um spätere Konflikte vorzubeugen. Deshalb gibt es nicht “die” richtigen Vereinsstatuten, da die Bedürfnisse jedes Vereins individuell sind. Gerne beraten wir Dich. Wir stellen Dir in diesem Blogartikel Musterstatuten als Beispiel zur Verfügung, um Dir eine Idee zu geben, wie Statuten eines Vereins aussehen können. Auch teilen wir die wichtigsten Informationen zur Gestaltung von Vereinsstatuten.

Verein gründen Schweiz

zur unverbindlichen Beratung

Vorbemerkungen Vereinsstatuten in der Schweiz

Die Rechtsform des Vereins überlässt Gründern viele Freiheiten in der Gestaltung der Vereinsstatuten. Dies zeigt sich an den wenigen Artikeln im ZGB, welche die Basisstruktur des Vereins regeln (Art. 60-79 ZGB). Immerhin sind einige davon zwingend und können deshalb auch nicht durch die Vereinsstatuten abgeändert werden. Dazu gehören die Folgenden:

  • Recht auf Einberufung einer Vereinsversammlung, unter Voraussetzungen
  • Recht der Vereinsversammlung, den Vorstand zu überwachen und aus wichtigen Gründen abzuberufen
  • Zwingende Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand
  • Recht auf Ausschluss vom Stimmrecht bei Beschlussfassungen in eigener oder nahestehender Sache
  • Recht, sich gesetzes- oder statutenwidriger Beschlüsse zu widersetzen.
  • Der Vereinszweck muss immer ideell sein, d.h. der Zweck darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.
  • Die Statuten müssen festlegen, welche Arten von Mitglieder es gibt und welche Mitglieder welche Stimmbefugnisse haben
  • Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Eine Nachschusspflicht kann statutarisch festgehalten werden.

Falls in den Statuten nichts anderes geregelt ist, gelten für sämtliche Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten.

Art. 1 - Vereinsname und Sitz

Unter dem Vereinsnamen _____________ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der politischen Gemeinde ________________. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

Art. 2. - Zweck des Vereins

Der Verein bezweckt das teilen von gemeinsamen Interessen im Bereich ______________. Das Ziel des Vereins ist es _____________________. 
Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.“

Art. 3 - Mittel des Vereins

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeiträge. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Es kann zwischen Aktiv- und Passivmitglieder unterschieden werden, wobei die Beiträge der Aktivmitglieder höher ausfallen. Amtierende Vorstands- und Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden.
  • Gönnerbeiträge
  • Erträge aus Veranstaltungen
  • Unterstützungsgelder
  • Spenden und Zuwendungen aller Art

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 4 - Vereinsmitgliedschaft

Mitglieder des Schweizer Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Es gibt folgende Vereinsmitgliedschaften mit Stimmrechten:

  • Aktivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche die Einrichtung des Vereins nutzen.
  • Passivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche den Verein lediglich finanziell oder ideell unterstützen.
  • Ehrenmitglied können Personen werden, welche vom Vorstand aufgrund Einsatz im besonderem Mass als solche ernannt werden.
  • Gönnermitglied sind natürliche oder juristische Personen, welche insbesondere finanziell den Verein unterstützen. Der Beitrag der Gönnermitglieder kann höher ausfallen und entspricht mindestens demjenigen der Aktivmitglieder.

Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen, Aufnahmegesuche sind an den
Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. 

Art. 5 - Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen
    Person.

Art. 6 - Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist nur per Ende Jahr möglich.
Das Austrittsschreiben muss mindestens einen Monat vor Jahresende erfolgen und an den Vorstand gerichtet sein.
Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen folgenden Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden___________________. Ein Mitglied kann auch jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann gegen den
Ausschlussentscheid innert 30 Tagen an die nächste Mitgliederversammlung rekurrieren.
Bis zum endgültigen Entscheid kann das Mitglied seine Mitgliedsrechte nicht ausüben.
Bezahlt ein Mitglied seine Beiträge trotz einmaliger Mahnung nicht, kann das Vereinsmitglied ausgeschlossen werden.

Art. 7 - Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisionsstelle (nur grosse Vereine gemäss Art. 69b ZGB)
  • die Geschäftsstelle

Art. 8 - Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich im Monat ____________statt und die Einladung muss mindestens einen Monat vor der Mitgliedersammlung an die Mitglieder auf elektronischem oder schriftlichem Weg versendet werden.
Damit die Abstimmung der Mitgliederversammlung gültig ist, müssen mindestens ___% der Mitglieder anwesend sein. Die Beschlussfassung erfordert folgende Mehrheiten:

  • Statutenänderung und Auflösung 2/3 der Mitglieder
  • Aufnahme von Neumitgliedern _____%
  • Ausschluss von Mitgliedern _____%
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge _____%

Die Mitglieder fassen weitere Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen
Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt der oder die Vorsitzende den Stichentscheid.
Die Mitglieder können zusätzliche Traktanden bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einreichen. 
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können zu jeder Zeit die Einberufung einer
ausserordentlichen Mitgliederversammlung verlangen. Der Zweck ist anzugeben.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
  • Spesenfestlegung des Vorstands
  • Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle.
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  • Genehmigung des Jahresbudgets
  • Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
  • Änderung der Statuten
  • Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des
    Liquidationserlöses.

Ein Vereinsmitglied kann sich in der Mitgliederversammlung mit einer Vollmacht von einem anderen Vereinsmitglied vertreten lassen.

Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.

Art. 9 - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens _____ Personen.
Die Amtszeit beträgt ____ Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen und erlässt Reglemente.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder
gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Es können folgende Funktionen Im Vorstand vergeben werden:

  • Präsidium
  • Vizepräsidium
  • Finanzen
  • Aktuariat
  • Vize-Funktionen

Art. 10 - Revisionsstelle

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht.
Die Amtszeit beträgt ____ Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.

Art. 11 - Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des oder der Präsident/in
zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Art. 12 - Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mittels Mitgliederversammlung und  2/3 der Mitgliederstimmen beschlossen werden. Die Hälfte aller Vereinsmitglieder müssen ihre Stimme abgeben.
Wird der Verein aufgelöst, fällt Vereinsvermögen an eine steuerbefreite
Organisation in der Schweiz mit einem ähnlichen Vereinszweck.

Art. 13 - Rechtskraft

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom __________ angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Vorangehende Statutenbestimmungen werden ersetzt.

Datum, Ort _______________________________
 

Die/Der Präsident/in: 
 

 

_________________________ 

 

 

Der/die Protokollführer/in:

 

 

__________________________

Fragen zu Vereinsstatuten?

hier klicken zur unverbindlichen Beratung

Wir helfen Dir für Deine Gründung und Handelsregisteränderung weiter.

Eveline Suter
Juristin

+41 62 589 65 00

Neuigkeiten per E-Mail erhalten?