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Du hast mit Deiner Einzelfirma den erfolgreichen Einstieg in die Unternehmenswelt geschafft. Nach einem ersten gesunden Wachstum möchtest Du Dein Schweizer Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. Das Schweizer Gesetz spricht bei diesem Vorgang von einer Vermögensübertragung. Zum einfacheren Verständnis wird vorliegend, trotzdem der Begriff «Umwandlung» verwendet.
In diesem Blogartikel erfährst Du, was sich durch die Umwandlung Deines Schweizer Einzelunternehmens in eine GmbH verändert. Du weisst nach dem Lesen darüber Bescheid, was mit Deiner bisherigen Einzelfirma durch die Umwandlung in eine GmbH passiert und welche Anforderungen Deine Einzelfirma erfüllen muss, damit Du sie in eine GmbH umwandeln kannst. Zudem geben wir Dir eine vollständige Checkliste für die Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH mit. Zuletzt zeigen wir Dir auch noch auf, was wir bei notareo alles für Dich erledigen und ob Du die Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH auch noch rückwirkend datieren kannst.
Umwandlung Einzelfirma in GmbH - schnell und einfach?
Die Umwandlung Einzelfirma in GmbH bringt einige Veränderungen mit sich:
Anders als bei einer Löschung einer Einzelfirma und der Neugründung einer Schweizer GmbH wird die Einzelfirma durch die Übertragung an die GmbH nicht liquidiert, sondern aus dem Handelsregister gelöscht, sobald die Umwandlung Einzelfirma in GmbH im Handelsregister eingetragen ist. Den entsprechenden Vermerk wird notareo für Dich im Dossier anbringen. Würde die Einzelfirma gelöscht und anstelle dessen eine GmbH gegründet, würde es durch die Liquidation der Einzelfirma zu unerwünschten Steuerfolgen kommen.
Durch dieses Vorgehen der Umwandlung Einzelfirma in GmbH werden allfällige stille Reserven der Einzelfirma steuerneutral behandelt. Das heisst, es fallen bei der Übertragung keine Steuern an. Das gilt allerdings nur, wenn die neue Schweizer GmbH ihren Firmensitz ebenfalls in der Schweiz hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die bisherigen Werte der umgewandelte Einzelfirma in GmbH für die Einkommenssteuer übernommen werden. Die Sperrfrist beträgt hier 5 Jahre. Während diesen 5 Jahren dürfen keine Stammanteile der umgewandelten GmbH verkauft werden. Werden Anteile verkauft, müssen für die stillen Reserven nachträglich Steuern bezahlt werden.
Anforderungen an die Buchhaltung nach der Umwandlung Einzelfirma in GmbH: Durch die Umwandlung Deiner Einzelfirma in eine GmbH haftest Du nur noch mit Deinem Geschäftsvermögen. Jedoch gilt noch für drei weitere Jahre eine solidarische Haftung für mögliche Schulden einer Einzelfirma. Denn durch die Haftungsbeschränkung, kann sich ansonsten die Umwandlung Deiner Einzelfirma in eine GmbH, sofern Du Schulden haben solltest, negativ auf Deine Geschäftspartner auswirken. Denn sie haben durch die Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH nur noch Zugriff auf das Geschäftskapital.
Damit auch nach der Umwandlung Deiner Schweizer Einzelfirma in eine GmbH auch danach noch ein Haftungssubstrat besteht, ist die Vermögensübertragung nur zulässig, falls das Inventar Deiner Einzelfirma einen Aktivenüberschuss ausweist. Das heisst, wenn die Differenz zwischen den Aktiven und den Passiven ein positiver Saldo ergibt. Dieser Aktivenüberschuss berechnet sich wie folgt: Aktiven minus kurzfristiges Fremdkapital (Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen bzw. offene Forderungen, transitorische Passiven, geschuldete Mehrwertsteuer, kurzfristige Kredite). Der Aktivenüberschuss muss mindestens CHF 20'000.- betragen, ansonsten muss der Restbetrag per Einzahlung auf einem Kapitaleinzahlungskonto hinterlegt werden. Fällt der Aktivenüberschuss höher als CHF 20'000.- aus, wird der Restbetrag dem Inhaber oder der Inhaberin der bisherigen Einzelfirma auf das Firmenkonto gutgeschrieben.
Grundsätzlich wird es in der Praxis bei einer Umwandlung Einzelfirma in GmbH akzeptiert, anstelle eines Inventars für die Umwandlung der Einzelfirma in eine Schweizer GmbH eine Bilanz vorzulegen. Dennoch raten wir dazu, immerhin mit einer pauschalen Umschreibung ein ungefähres Inventar mit der Angabe von Werten zu nennen, damit klar ist, welche Gegenstände konkret der GmbH übertragen werden.
Eintragung im Handelsregister der umgewandelten Einzelfirma in eine GmbH: Damit Dein Schweizer Einzelunternehmen die bestehenden Verträge in die GmbH gemäss dem Fusionsgesetz überführen kann, muss Deine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sein. Falls dies nicht der Fall ist, können wir die Überführung Deiner Einzelfirma in eine GmbH mittels Gründung Sacheinlage ermöglichen.
Da zusätzlich eine Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors für die Umwandlung Einzelfirma in GmbH nötig ist, fallen die Gründungskosten für eine Sacheinlagegründung höher aus, als bei einer Gründung durch Bareinlage. Falls Du über CHF 20'000.- in bar verfügst, raten wir Dir in diesem Fall eher zu einer Bargründung Deiner GmbH, da wir Dir in diesem Fall die Gründung kostengünstiger anbieten können. Die Gegenstände also Werkzeuge, Fahrzeuge etc. kannst Du dann dennoch nach der Gründung an Deine GmbH übertragen.
Bilanz:
Benötigte Dokumente für die Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH:
Sonstige Handelsregisteränderungen gleichzeitig mit der Umwandlung Einzelfirma in GmbH:
Benötigte Angaben:
Eine Umwandlung Einzelfirma in GmbH in der Schweiz kannst Du “rückwirkend” datieren. Der Begriff “rückwirkend” kann dabei darüber hinwegtäuschen, dass die Vermögenswerte nicht wirklich rückwirkend auf einen Stichtag als Eigentum übertragen werden können. Denn die Aktiven und Passiven der Vermögensübertragung Einzelfirma GmbH gehen erst mit der Eintragung im Handelsregister an die GmbH über.
Mit dem Begriff “rückwirkend” ist in diesem Zusammenhang daher viel mehr gemeint, dass ab dem Datum des Bilanzstichtags, meistens der 31. Dezember des Vorjahrs, die Rechtsgeschäfte als für die GmbH vorgenommen gelten. Dies bringt den Vorteil, dass kein Zwischenabschluss gemacht werden muss und aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht keine weitere Abgrenzung nötig ist. Die Steuerbehörden akzeptieren üblicherweise eine solche “Rückwirkung” für die Umwandlung Einzelfirma in GmbH per Bilanzstichtag. Vorausgesetzt wird, dass der Bilanzstichtag bei der Anmeldung beim Handelsregisteramt nicht weiter als sechs Monate zurückliegt.
Für die Umwandlung Deiner Schweizer Einzelfirma in eine GmbH brauchen wir bei notareo in der Regel nur wenige Stunden. Dies unter der Voraussetzung, dass wir sämtliche Informationen und auch die gültigen Ausweisdokumente erhalten haben und auch die Bilanz für die Vermögensübertragung den Anforderungen des zugelassenen Revisors entspricht.
Sobald die unterzeichneten Dokumente für die Umwandlung der Schweizer Einzelfirma in GmbH vorliegen und auch der Prüfungsbericht des zugelassenen Revisors vorliegt, werden die Dokumente durch den Notar öffentlich beurkundet und beim Handelsregisteramt eingereicht. Danach braucht das Handelsregisteramt in der Regel ca. 2 Wochen, um Deine Einzelfirma neu als GmbH aufzuführen.
Unsere Dienstleistungen betreffend Umwandlung einer Schweizer Einzelfirma in eine GmbH sind so ausgelegt, dass die Gründung Deiner GmbH durch Einlage Deiner bisherigen Einzelfirma möglichst rasch und einfach erfolgt. Es ist unser Anliegen Dich vor und nach Deiner Firmengründung professionell zu beraten und Deinem Unternehmen den bestmöglichen Übergang zu ermöglichen. Du kannst uns spontan oder per Terminvereinbarung telefonisch oder E-Mail für ein Beratungsgespräch kontaktieren. Wir freuen uns auf Dich!
Wir helfen Dir für die Umwandlung Deiner Einzelfirma in eine GmbH weiter.
Eveline Suter
Juristin