Neuigkeiten per E-Mail erhalten?
Wir sind gerne für Dich da!
+41 62 589 65 00
info_at_notareo.ch
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00
Fragst Du Dich: Wie kann ich meine Firma gründen? Wir von notareo haben einige Erfahrung darin, weshalb wir Dir bei dieser Frage gerne weiterhelfen. Unser Ziel ist es, Dich von Anfang im Gründungsprozesses zu unterstützen und Dich kompetent zu beraten. Wie Du Deine Firma gründest erklären wir Dir gerne in einem individuellen Beratungsgespräch, damit wir Dir den bestmöglichen Start ermöglichen können.
Firma gründen -
schnell und einfach?
Wie Firma gründen: Der Start in die Selbständigkeit stellt viele Personen vor einen Berg an Aufgaben. Wie Du Deine eigene Firma gründen kannst, zeigen wir Dir, indem wir dies in den nächsten fünf Schritten erklären. Denn nicht nur die Gründung als Gründungsakt selbst ist ein wichtiger Meilenstein bei der Gründung, sondern noch vieles mehr. Viele neue Fragen tauchen plötzlich auf. Wie muss ich vorgehen, damit ich eine eigene Firma gründen kann? Welche Rechtsform ist geeignet für mich? Wie viel kostet denn eine Gründung? Wann muss ich zu einem Notar? Was muss ich alles beachten?
Im folgenden Artikel erfährst Du, wie Du mit notareo ganz einfach Deine Firma gründen kannst. Wir helfen Dir nicht nur im formellen Prozess, nämlich die Handelsregistereintragung, sondern helfen Dir auch vor, während und nach der Gründung mit wertvollen Tipps.
Wie gehst Du am besten vor, wenn Du in der Schweiz erfolgreich eine Firma gründen möchtest? Die Gründung einer Firma bzw. deren Ablauf gestaltet sich mit notareo besonders einfach. Denn wir haben unsere Plattform ganz auf Deine Bedürfnisse ausgelegt. Der Mehrwert für Dich ist unser zuverlässiger, einfacher und schneller Firmengründungsvorgang. Innerhalb von nur 2-3 Wochen machen wir Dir den Handelsregistereintrag und die Gründung Deiner Firma in der Schweiz möglich und dies ganz unabhängig von Ort und Zeit. Durch unser ausgeklügeltes System bleibt uns mehr Zeit, Dich persönlich in Deinem Vorhaben zu beraten. Der Abschluss des Gründungsvorgangs Deiner Firma in der Schweiz ermöglicht Dir Deinen Start in das Unternehmertum, weshalb wir Dir auch für die Zeit nach der Gründung der Firma unser Wissen und Netzwerk an Kontakten zur Verfügung stellen. Hier ist der Ablauf bzw. sind die Schritte für die Gründung Deiner Firma:
Am besten erklären wir den gesamten notareo-Bestellprozess anhand eines Beispiels. Du startest heute Morgen mit Deiner Gründungsanfrage über Deinen persönlichen notareo-Login. Sobald Du Deine Angaben übermittelt hast, wird das notareo-Team am gleichen Tag die Angaben überprüfen und Dir Deine benötigten Dokumente elektronisch zur Verfügung stellen. Sobald Du diese Unterlagen signiert und uns zugestellt hast, werden wir innerhalb 2-3 Tagen die öffentliche Beurkundung organisieren und gleich Dein Dossier an das zuständige Handelsregisteramt anmelden, sodass Deine Firma im Handelsregister eingetragen wird. Dank unserem effizienten Prozess ist die Gründung Deiner Firma innerhalb 2-3 Wochen möglich.
Die Gründung einer Einzelfirma ist besonders einfach. Eine Pflicht zur Handelsregistereintragung besteht erst ab einem Umsatz von CHF 100'000. So kannst Du ohne formellen Aufwand gleich in Dein Unternehmertun starten. Einen Handelsregistereintrag kannst Du auch später nachholen. Gerne verweisen wir Dich für mehr Informationen auf den Blogartikel Vor- und Nachteile Einzelfirma sowie auch den Artikel zu Einzelfirma gründen ohne Handelsregistereintragung.
Für die Gründung einer AG oder GmbH ist der Handelsregistereintrag jedoch Pflicht. Solange Du nicht im Handelsregister eingetragen bist, gilt Deine Firma, sprich die AG oder GmbH als nicht gegründet. Gehst Du währenddessen Verbindlichkeiten ein, bist Du für diese persönlich haftbar. Falls Du deine Firma in Form einer AG oder GmbH mittels Bareinlage gründen möchtest, denke daran, möglichst früh ein Kapitaleinzahlungskonto zu eröffnen. Dies kann je nach Bank mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Wir beraten Dich selbstverständlich auch hierzu während des Gründungsprozesses Deiner Firma.
Das Vorgehen für den Erhalt der Bankbestätigung für die Gründung Deiner Firma als AG oder GmbH gestaltet sich wie folgt: als Erstes eröffnest Du ein Kapitaleinzahlungskonto, danach teilt die Bank Dir eine Kontonummer zu. Mit dem Erhalt der Kontonummer kannst Du das benötigte Gründungskapital für die AG oder GmbH einzahlen. Erst nachdem die Bank die Zahlung erhalten hat, wird sie Dir die Originalkapitaleinzahlungbestätigung per Post zustellen. Da Du für die Eröffnung Deines Kapitaleinzahlungskontos nebst der Angabe des Gründungskapitals der AG oder GmbH bereits den Unternehmensnamen definieren musst, empfehlen wir Dir, auf unserer Plattform zumindest die Verfügbarkeit und Zulässigkeit Deines Firmennamens abzufragen. Damit kannst Du verhindern, dass Du eine neue Bankbestätigung einholen musst, falls Du Deinen Wunschnamen nicht verwenden kannst.
Als kundenorientiertes Unternehmen ist es uns bewusst, dass bei der Gründung Deiner Firma, also Deine AG oder GmbH mittels Bareinlage Dein Gründungskapital während des Gründungsvorganges Deiner Firma auf dem Bankkonto bis zum Handelsregistereintrag Deines Unternehmens blockiert ist. Nach dem erfolgten Handelsregistereintrag kannst Du das Geld auf dem Sperrkonto auf einem normalen Geschäftskonto überweisen und in Deine Firma investieren. Deshalb sorgen wir dafür, unsere Prozesse so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, um die Zeit zwischen der Einzahlung des Kapitals und dem Handelsregistereintrag Deiner Firma zu minimieren.
Planst Du hingegen die Gründung Deiner Firma mittels Sacheinlage, kannst Du die eingebrachten Gegenstände bis zum Handelsregistereintrag weiterhin gebrauchen. Bereite am besten alle Unterlagen wie die Kaufbestätigung, den Zahlungsnachweis, Fotos des Gegenstandes und bei Fahrzeugen den Fahrzeugausweis für den späteren Upload vor. Dies erlaubt uns, den zugelassenen Revisor mit dem Erstellen der Prüfungsbestätigung, welche für die Gründung der Firma nötig ist, beauftragen zu können. Detailliertere Informationen zu vorgenannten Unterlagen findest Du in unserem Blogbeitrag Alles Wissenswerte zur Sacheinlagegründung (qualifizierte Gründung). Hier siehst Du, für welche Gegenstände welche Unterlagen wir von Dir für die Gründung der Firma benötigen.
Die speditive Bearbeitung und damit eine kurze Gründungsdauer ist ein zentrales Element bei notareo, weshalb wir Dir helfen Deinen Gründungsprozess möglichst rasch abzuschliessen. Deine Gründungsanfrage auf unserer notareo Plattform dauert im Durchschnitt ca. 20 Minuten. Deine Gründungsdokumente stellen wir Dir am gleichen oder am darauffolgenden Tag als Download zur Verfügung. Nachdem wir die unterzeichneten Gründungsdokumente sowie die Bankbestätigung von Dir erhalten haben, nimmt unsere Notarin innerhalb von drei Tagen die öffentliche Beurkundung vor. Das zuständige kantonale Handelsregisteramt sowie das eidgenössische Handelsregisteramt in Bern EHRA überprüfen Deine Neuanmeldung innerhalb ca. zwei Wochen und publizieren Dein Dossier anschliessend im schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB wie auch auf www.zefix.ch. Die Bearbeitungsdauer der Amtsstellen hängt von der Auslastung der jeweiligen Behörde ab und kann unsererseits nicht beeinflusst werden.
Handelt es sich bei der Gründung Deiner Firma um eine Bareinlagegründung einer AG oder GmbH, kannst Du erst nach der amtlichen Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt und durch Vorweisen des Handesregistereintrags auf www.zefix.ch das Gründungskapital Deiner Firma auf ein Kontokorrentkonto überweisen. Es gibt eine Möglichkeit den Prozess leicht zu beschleunigen. Damit Du über das hinterlegte Kapital ca. einen Tag früher verfügen kannst, kannst Du gegen eine Gebühr von ca. CHF 150 beim kantonalen Handelsregisteramt einen vorzeitigen Handelsregisterauszug Deiner Firma bestellen. Mit notareo hast Du den Vorteil, dass Du uns diesen Wunsch im Voraus mitteilen kannst. Wir sorgen dann dafür, dass wir dies in Deiner Handelsregisteranmeldung vermerken.
Unser Ziel ist es, dass die Gründungsdauer vom Zeitpunkt, ab welchem wir alle unterzeichneten Gründungsdokumente sowie die Bankbestätigung bzw. die Unterlagen zur Sacheinlagegründung erhalten haben, nicht mehr als drei Wochen dauert.
Da wir innovative Prozesse auf unserer notareo-Plattform hervorheben, hast du die Möglichkeit alle Dokumente für die Gründung elektronisch zu unterzeichnen. Wir werden Dir die elektronische Unterschrift ermöglichen, mit welchem Du auch in Zukunft für Deine privaten Zwecke gebrauchen kannst. Somit bist Du noch flexibler und schneller als auf dem Postweg.
Unser Tipp: Achte darauf, dass an Deinem Briefkasten Dein Firmenname gut sichtbar ist. Viele Handelsregisterämter in der Schweiz versenden zur Vorauszahlung Rechnungen per Post an die angegebene Adresse. Kann die Post dieses Schreiben nicht zustellen, wird es an das Handelsregisteramt retourniert, weshalb sich der Gründungsprozess Deiner Firma schnell um ein paar Tage verzögert. Als Folge wird Deine Firma nicht im Handelsregister eingetragen, solange Du diese Rechnung nicht beglichen hast. Zur Beschleunigung des Verfahrens empfehlen wir Dir, dass Du die Zahlungsbestätigung für die Vorauszahlung dem jeweiligen kantonalen Handelsregisteramt per E-Mail zustellst. Die E-Mail-Adresse findest Du im Schreiben, welches Du erhalten hast oder auf der Homepage des kantonalen Handelsregisteramtes. Das Amt hat dadurch die Möglichkeit Dein Dossier schneller zur Publikation freizugeben.
Während der Gründung der Firma bzw. Prüfung Deines Dossiers fragen kantonale Handelsregisterämter auch die Privatadresse der Gründer ab. Stelle deshalb sicher, dass besonders während der Gründung Deiner Firma die angegebene Adresse mit Deiner Domiziladresse, also an welcher Du offiziell gemeldet bist, übereinstimmt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, diese Daten zu überprüfen.
Es ist Dir erlaubt Deine Geschäftstätigkeit bereits vor dem publizierten Handelsregistereintrag Deiner Firma aufzunehmen. Sobald Du die Gründungsanfrage bei uns platziert hast, kannst Du im Namen Deiner zu gründenden Firma bzw. Gesellschaft unterzeichnen, indem Du bei Deinem Unternehmensnamen den Zusatz “in Gründung” ergänzst. Sollte es dann unerwartet doch nicht zur Gründung Deiner Firma kommen, haften alle, welche Anteile an der Firma bzw. Gesellschaft haben, solidarisch d.h. gemeinschaftlich für die entstandenen Kosten.
Sollte es vorkommen, dass eine Rechnung bereits während des Gründungsprozesses Deiner Firma fällig wird, kannst Du diese aus privaten Geldern begleichen und nach der Gründung mit dem Geschäftskonto verrechnen.
Dieser Blogartikel dient als Information über den Gründungsvorgang mit notareo. Für die Gründung Deiner Firma mittels Bar- oder Sacheinlage stehen wir Dir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Es ist unser Anliegen Dich vor und nach der Gründung Deiner Firma professionell zu beraten und Deiner Firma den bestmöglichen Start zu ermöglichen. Kontaktiere uns spontan oder nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail für ein Beratungsgespräch.
Wir freuen uns auf Dich!
Wir helfen Dir für Deine Gründung und Handelsregisteränderung weiter.
Eveline Suter
Juristin